Generalüberholte und neu geeichte Gaszähler / Gasuhren
Wie ist die Eichgültigkeit von revidierten Balgengaszählern?
Die Eichgültigkeit von neu geeichten Gaszählern liegt bei 8 Jahren und steht somit einem Neuzähler, der mit einer Eichgültigkeit von ebenfalls 8 Jahren genauso lange betrieben werden darf in nichts nach.
Wie wird der gebrauchte Balgengaszähler aufbereitet?
Nach optischer Prüfung wird das Zählwerk entfernt und das Gehäuse gereinigt, danach werden alle Zähler in einem Tauchbecken auf Dichtheit geprüft und die Anschlussstutzen ausgerichtet. Als nächstes wird der Zähler in unserer staatlich anerkannten Prüfstelle durch ein aufwendiges Messverfahren geprüft (geeicht), das Zählwerk auf null gestellt und neu verplombt. Zum Schluss wird der Balgengaszähler in lichtgrau (auf ausdrücklichen Wunsch ist eine Lackierung auch mit Hammerschlaglack möglich) lackiert und geht dann sicher verpackt in den Versand. Sehen Sie sich gern unser Video zur Aufbereitung und Eichung unserer Balgengaszähler an.
Wichtig: Alle bei uns verkauften und regenerierten Gaszähler, werden bei unserem Partner Gas Service Freiberg GmbH (https://www.gasservice-freiberg.de/) aufbereitet und geprüft.
Anwendungsgebiete
Unsere revidierten Gaszähler sind zur Abrechnung nach Mess- und Eichgesetz zugelassen und eignen sich nicht nur als Hauptzähler sondern sind auch perfekt für den Einsatz als Zwischengaszähler / Untergaszähler geeignet (siehe unseren Artikel Zwischen- bzw. Untergaszähler). Zugelassen sind unsere Gaszähler für die Messung von Erdgas, Stadtgas, Butan, Propan, Luft nach DVGW Arbeitsblatt G 260.
Woran erkenne ich einen generalüberholten Balgengaszähler?
Unsere generalüberholten Gaszähler können Sie ganz einfach an unserem Siegel mit dem grünen Schmetterling erkennen. Das Siegel zeichnet den Zähler als umweltfreundlich aus, da dieser nach 8 Jahren nicht einfach weggeschmissen wurde, sondern ein zweites Leben geschenkt bekommen hat. Somit sparen wir Ressourcen und schonen die Umwelt.